છે.
Schriftatuoke und Drucksachen, insbesondere auch die Depeschen- Oodes, der Firma Fried. Krupp Aktiengesellschaft wieder
zurustellen.
12.
Die Firma Garlowitz & Co, verpflichtet sich, der Firma
Fried. Krupp Aktiengesellschaft regelmessig eingehenden Bericht
uber die Lage der sie interessierenden Geschaftsbewegung in
China sugehen zu las677.
Berichte teckniselun Inhalte, welche die Germaniawerft
betreffen, sind direkt an die Germaniawerft zu richten, mog-
lichst mit Abschrift nach Asson.
13.
Dieser Vertrag tritt mit dem 1. Januar 1906 in Kraft and
gilt vorlaufig bis zum 31. Dezember 1910. Auf diesen Zeitpunkt kann er seitens jedes der vertragschliessenden Teile 6 Monate vorher gekundigt werden, Erfolgt keine Kundigung, so gilt der Vertrag als auf 3 Jahre verlangert. Diese Verlangerungs- elausel gilt auch dergestalt, dass der Vertrag in dreijährigen Perioden sich fortlaufend erneuert, falls nicht apatestens
6 Monate vor Ablauf einer Vertragsperiode seitens eines der beiden vertragschliessenden Teile Kundigung erfolgt.
Sollte jedoch die Firma Carlowitz & Co. nach dem Ermessen der Firma Fried. Krupp Aktiengesellschaft den Bestimmungen die- sas Vertrages oder den klaron Weisungen der Firma Fried. Krupp Aktiengesellschaft zuwiderhandsin, so ist letztera berechtigt, den Vortrag mit der Wirkung sofortiger Auflösung zu kundigen.
lit den Bestimmungen dieses doppelt ausgefertigten Ver- trages haben sich beide Teile durch ihre Unterschrift einveX-
etenden crklart.
Hamburg, den 29. August 1905.
ges, Carlowita & Co.
Essen/Ruhr, den 28. August 05.
ges. Fried. Krupp
Aktiengesellschaft
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